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Aktuelles: RV-Nachhaltigkeitsgesetz

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Das Bundeskabinett hat am 03.12.2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) beschlossen. Es ist ein weiterer Teil des Programms zur langfristigen Sicherung der Sozialsysteme und Bestandteil der "Agenda 2010" der Bundesregierung. Selbstverständlich beraten wir bereits jetzt über die Auswirkungen. Und berechnen Ihre Ansprüche nach dem jetzigen und dem zukünftigen Recht.

 

 

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Modifizierung der Rentenanpassungsformel durch Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors und Orientierung der Rentendynamik an die beitragspflichtige Bruttolohn- und Gehaltsumme. 
  • Anhebung der Altersgrenzen für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit auf das 63. Lebensjahr.
  • Einführung einer Berichtspflicht für das Jahr 2008 über die Rahmenbedingungen einer Anhebung der Regelaltersgrenze
  • Konzentration der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung auf Fachschulen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
  • Konzentration der Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten auf Zeiten tatsächlicher beruflicher Ausbildung.
  • Umwandlung der Schwankungsreserve in eine Nachhaltigkeitsrücklage durch Anhebung des oberen Zielwerts für die Schwankungsreserve auf 1,5 Monatsausgaben.

 

 

Gesetzentwurf:

Den kompletten Gesetzentwurf vom 03.12.2003 finden Sie als pdf hier.

 

 

 

Gang der Gesetzgebung (SPD-Grüne-Fraktion):

BT Drs. 15/2149 vom 09.12.2003, 1. Beratung am 12.12.2003, PlPr 15/83: An AfGS(f), InnenA, RechtsA, FinanzA, AfWA, AfVEL, AfFSFJ, AfBFT und HaushA berwiesen

Gang der Gesetzgebung (Regierungsvorlage):

BR Drs. 1/04 vom 02.01.2004: Zuweisung an AfArbSoz(f), AgrA, AfFrJug, AfFamSen, FinanzA, InnenA, KultA und WirtschA

PlPr 796 vom 13.02.2004: Stellungnahme

BT Drs. 15/2562 vom 26.2.2004

1. Beratung im Bundestag am 04.03.2004, PlPr 15/94: Auf TO)

2. und 3. Beratung im Bundestag am 11.03.2004

Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) - Drs 15/2149 -

Zweite und dritte Beratung Bundesregierung

Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetz- lichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) - Drs 15/2562, 15/2591, 15/.... - (TOP 5, 01:15 Stunden)

 

 

Ergänzende Meinungen und Informationen:

Die Stellungnahme des Deutschen Bundesrates, Mitteilung vom 01.03.2004, finden Sie als pdf hier.

Die BfA hat am 27.02.2004 eine Bundespressekonferenz zu den Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für den 04.03.2004 in Berlin angekündigt.Es informieren der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Prof. Dr. Franz Ruland, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte(BfA), Klaus Michaelis sowie der Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken, Werner Krempl.